Wenn ein Nachbarschaftsstreit ausartet

Wenn ein Nachbarschaftsstreit ausartet

Dort wo Menschen eng aneinandergrenzend leben, kommt es oft zu Streitigkeiten aus den verschiedensten Gründen. Zu den häufigsten Themen bei Nachbarschaftsstreits zählen beispielsweise die Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Bepflanzung der Grenze oder Haustierhaltung. Nicht selten berichten die Medien von Fällen, bei denen über Jahre hinweg betriebene Zankereien in Gewaltausübungen gegenüber dem Nachbarn enden. Damit es gar nicht erst zu solchen unschönen Extremen kommt, können die folgenden fünf Schritte bei der Schlichtung helfen.

Streit mit dem Nachbarn – Was ist zu tun?

Zunächst sollte die Situation in Ruhe analysiert werden und das konstruktive Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären. Erst durch das gegenseitige Gespräch wird es möglich, den Standpunkt des jeweils anderen nachzuvollziehen. Da man unter Umständen noch jahrelang miteinander auskommen muss, ist es sinnvoll, im Hinblick auf das gesetzlich verankerte Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, eine Kompromisslösung anzustreben.

Gelingt dies nicht, muss zum zweiten Punkt übergegangen werden, indem ein neutraler Dritter als Mediator bemüht wird. Das kann ein unbeteiligter Nachbar sein oder eine Person mit offizieller Funktion. Es gibt die Möglichkeit, eine Schiedsperson mit der außergerichtlichen Schlichtung zu beauftragen. Im Falle einer Einigung kann im Schlichtungsverfahren ein Protokoll verfasst werden, wonach sich die beiden Parteien zu gewissen Punkten verpflichten.

Wenn die Bemühungen zur Schlichtung scheitern

Scheitert der Versuch der außergerichtlichen Schlichtung ebenfalls, muss zu den nächsten Punkten übergegangen werden.

Verstößt der Nachbar gegen Rechte oder beschuldigt zu Unrecht, sollten Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren gesammelt werden. Bevor geklagt wird, ist die vorletzte Option, den Vermieter über die Problematik zu informieren, sofern man nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist.

Sind alle Versuche, den Streit anderweitig zu beenden bisweilen erfolglos, bleibt die Klage als letzter Schritt. Hierzu wird ein Anwalt kontaktiert, der die Vertretung vor Gericht übernimmt.

Als Anwalt in Rhede steht Stefan Rößing-Wilting zur Verfügung, der zunächst ein Beratungsgespräch zu dem Nachbarschaftsstreit durchführt, sodass eine umfassende Analyse der Situation inklusive Planung der weiteren Schritte, zum Beispiel der Klageerhebung, erfolgen kann. Durch seine Tätigkeit als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besitzt er eine hohe Fachkompetenz in Bezug auf Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Für den positiven Ausgang muss unter anderem geprüft werden, welche Form der Klage aussichtsreich ist. So ist in einem Fall eine Unterlassungsklage nötig, während der Nachbar in einem anderen durch die Klage zur Duldung oder Einhaltung gewisser Dinge gezwungen werden soll.