Schaden in der Wohnung, was nun? Mit diesen Fragen klären Sie die Haftungsfrage

Schaden in der Wohnung, was nun? Mit diesen Fragen klären Sie die Haftungsfrage

Viele Mieter leben jahrelang in Mietwohnungen und sind nicht genügend über ihre Rechte und Pflichten informiert. Wir versuchen hier die Haftungsfrage der Mieter und Vermieter in bestimmten Fällen zu klären. Üblicherweise muss ein Mieter nur für die Schäden haften, die über das übliche Maß an Abnutzung durch normales Wohnen hinausreichen. Dazu zählen jene Schäden, welche durch falschen Gebrauch oder durch mutwilliges Handeln entstehen.

Ein Beispiel dafür sind Schäden am Parkettboden, die durch zu nasses Wischen entstehen können, oder Beschädigungen und Risse an den Fliesen. Diese Fälle treten nur ein, wenn die übliche Lebensdauer der Einrichtung nicht erreicht wurde und dieselbige in bis dahin gutem Zustand war. Der Mieter muss bei seinem Auszug die Wohnung so übergeben, wie er sie vorgefunden hat.

Zum Zeitpunkt des Auszugs müssen alle eventuellen groben Schäden repariert werden, sonst hat der Vermieter das Recht die Kaution anteilsmäßig einzubehalten. Vereinzelte Löcher in der Wand, welche der Mieter zum Aufhängen von Bildern verursacht hat, müssen nicht beseitigt werden, da dies zur normalen Abnutzung zählt. Ähnliches gilt für verbleichte Wände, kleine Kratzer im Bodenbelag, fleckige Teppiche und verzogene Fensterrahmen und Türen. Der Vermieter muss ebenfalls für Schäden am allgemeinen Bereich des Hauses aufkommen. Das heißt, dass eventuelle Schäden im Aufzug oder an Öffnungsschranken vom Parkplatz nicht dem Mieter vorgeworfen werden können.

Für Wasserschäden, die unverschuldet entstehen, haftet generell der Vermieter. Das kann zum Beispiel bei einem Rohrbruch der Fall sein. Läuft jedoch das Aquarium des Mieters aus, so haftet der Mieter für diesen Schaden. Aus dem Grund empfiehlt sich für den Mieter eine private Haftpflichtversicherung. Sollte der Mieter Einrichtungsgegenstände, die mitvermietet werden, durch normale Nutzung beschädigen, so haftet der Vermieter dafür.

Alles, was an Schäden durch nachteiligen Gebrauch verursacht wird, muss vom Mieter getragen werden. In Situationen von Schimmelbefall trägt generell der Vermieter die Kosten, da er für eine gute Dämmung des Hauses haftet. Unser Tipp ist, dass jeder Mietvertrag ein Wohnungsübergabeprotokoll beinhaltet. Darin wird der momentane Zustand einer Wohnung vermerkt. Alle bisherigen Schäden und Mängel werden somit dokumentiert.

Neben einer Beschreibung können auch Fotos mit enthalten sein, um die Lage der Wohnung genau festhalten zu können. Das Dokument muss die Unterschriften vom Mieter und Vermieter beinhalten, um bei eventuellen Streitigkeiten vor Gericht gelten zu können. Sollten vorgefundene Schäden vom Vermieter vor dem Einzug beseitigt werden, so muss dieses ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. Somit ist der Mieter immer auf der sicheren Seite.