Alles was Sie über E-Fahrzeuge wissen sollten

Alles was Sie über E-Fahrzeuge wissen sollten

E-Fahrzeuge werden in Deutschland immer beliebter. Das betrifft nicht nur Elektroautos und Elektromopeds. Elektrokleinstfahrzeuge wie elektrische Tretroller und Segways sind immer häufiger anzutreffen. Für den Betrieb von E-Autos und E-Mopeds gelten dieselben Verkehrsregeln wie für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge. S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge mit Elektrohilfsantrieb. Sie zählen daher als Kleinkraftrad. Seit Juni 2019 ist auch der Betrieb von E-Scooter im deutschen Straßenverkehr erlaubt und geregelt.

Verordnung für Kleinstfahrzeuge

Am 15.06.2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Deutschland in Kraft. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die eine Bauartgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h aufweisen. Die Leistung ist mit 500 Watt begrenzt. Das Eigengewicht der Fahrzeuge darf maximal 55 kg betragen. E-Scooter müssen verkehrsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen, weiß der Anwalt für Verkehrsrecht in Bocholt. Dazu zählen Bremse und Licht. Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

Mit dem E-Scooter im Verkehr unterwegs

Mit einem E-Scooter muss der Radweg, Radfahrstreifen oder der Fahrradstraße benutzt werden, erklärt der Anwalt für Verkehrsrecht in Rhede. Ist keine dieser Möglichkeiten vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Es dürfen auch Einbahnstraßen, die für Fahrräder erlaubt sind, befahren werden. Gehwege dürfen, auch wenn der Motor ausgeschaltet ist, nicht benutzt werden.

Damit auf öffentlichen Wegen gefahren werden darf, muss der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis besitzen. Schon beim Kauf ist auf die Straßenzulassung zu achten. Ohne diese darf der E-Scooter nur auf privatem Gelände benutzt werden. Für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt. Das Benutzen öffentlicher Wege und Straßen ist nur mit einer gültigen Versicherungsplakette erlaubt.

Besitzer eines E-Scooters sind zum Abschluss der Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie zahlt bei Unfällen. Damit ist man gegen eventuell hohe Schadenersatzansprüche nach einem Unfall abgesichert. Für den Abschluss der Versicherung muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen. Die Versicherung wird immer für jeweils ein Jahr bezahlt. Den Nachweis für eine aufrechte Versicherung liefert eine Versicherungsplakette, die am Tretroller angebracht wird. Dafür ist die Rückseite des E-Scooters unter der Schlussleuchte zu wählen.

Auch für die Fahrer von E-Scooter ist das Fahren unter Alkoholeinfluss geregelt. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Strafen bei ordnungswidrigem Handeln sind Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbot. Aber schon ab 0,3 Promille kann das Fahren strafbar sein. Nämlich dann, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.