StGB und StVR

StGB und StVR

In der Regel sind die Begriffe Strafrecht und Verkehrsrecht bekannt und es ist eine grobe Vorstellung davon vorhanden, was diese Bereiche umfassen. Doch wenn man einmal selbst in die Situation kommt, von einem der beiden Rechte Gebrauch zu machen, ist es sinnvoll, etwas mehr darüber zu wissen.

Verkehrsrecht

Dieses Rechtsgebiet deutet im Namen schon an, was es umfasst. Es beschäftigt sich mit allem, was und wer sich auf öffentlichen Verkehrswegen – also Straßen, Gehwege, Radwege und so weiter – von A nach B bewegt wird. Entgegen landläufiger Meinung bezieht sich dieses Recht nicht nur auf Kraftfahrzeuge. Fußgänger und Rad- oder Rollerfahrer unterliegen dem StVR ebenfalls. Bestandteile des Verkehrsrechts sind beispielsweise Alkohol im Verkehr, Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Parkverbote sowie alles, was Unfälle betrifft. Der Themenbereich des Verkehrsrechts ist nicht nur vielfältig und komplex, sondern zieht oftmals andere Bereiche des Rechtswesens nach sich. Nach einem Unfall kann es beispielsweise zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, was eine Sache des Strafrechts wäre. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen können sogar das Zivilrecht tangieren. Aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts ist es daher grundsätzlich ratsam, bei der Wahl eines Anwalts darauf zu achten, dass dieser Bereich zu den Fachgebieten zählt.

Strafrecht

Diesem Rechtsgebiet unterliegen all jene Begebenheiten, in denen Taten stattfinden, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Strafe belegt sind. Dies klingt zunächst banal, doch es wird streng zwischen Verwarnungen und Ordnungsgeldern oder tatsächlichen Strafen unterschieden. Infrage kommen in Deutschland beispielsweise Geldstrafen und Haftstrafen. Wichtig für diesen Bereich ist, ihn vom Zivilrecht zu unterscheiden. Zivilrechtliche Prozesse benötigen die Anzeige beziehungsweise Klage einer anderen natürlichen oder juristischen Person. Je nachdem, wer die mutmaßliche Tat verübt hat, kommen Sonderformen wie das Jugendstrafrecht oder das Wehrstrafrecht zum Einsatz.

Das Strafrecht ist ein höchst komplexes und verzweigtes Themengebiet, für das der rechtliche Status des Opfers ebenso relevant ist wie der des Täters. Anders als bei Ordnungsstrafen gibt es hier keine festgelegten Bußgelder, sondern ein Richter entscheidet, wie hoch die Strafe ausfällt und welcher Art sie ist. Dadurch können verschiedene Aspekte der Tat, wie beispielsweise mildernde Umstände oder eine versehentlich beziehungsweise absichtlich begangene Tat berücksichtigt werden und sich auf das Urteil auswirken. Beim StGB ist, ebenso wie beim StVR, dringend zu raten, bei der Wahl eines Anwalts auf die Fachgebiete zu achten. Die Kanzlei Stefan Rößing-Wilting steht Ihnen in beiden Fällen mit herausragender Sachkenntnis und großer Professionalität zur Verfügung.