Kauf eines mangelhaften Neufahrzeugs

Welche Ansprüche hat der Käufer nach Kauf eines mangelhaften Neufahrzeugs?

Wie bei jedem Kauf hat auch der Erwerber eines neuen Kraftfahrzeuges bestimmte Rechte, die ihm als Käufer zustehen. Diese leiten sich aus der Gewährleistung ab, also aus der rechtlichen Verpflichtung des Verkäufers, seinen Teil des Verkaufsvertrages zu erfüllen. Bei einem Neuwagen bedeutet dies, dass das Kraftfahrzeug fabrikneu sein muss und keine bedeutenden Mängel aufweisen darf. Fabrikneuheit bedeutet, dass der Wagen weiterhin in Produktion ist, keine Mängel durch die Standzeit entstanden sind und seit der Fertigung höchstens 12 Monate vergangen sein dürfen.

Weitere mögliche Mängel sind fehlende beworbene Funktionsmerkmale, ein ungewöhnlich hoher Kraftstoffverbrauch oder ein Tachostand, der nicht durch Probefahrten und Tageszulassungen erklärbar ist. Hier sind die wichtigsten Rechte des Käufers und die korrekten Schritte, um diese in Anspruch zu nehmen, umrissen.

Die Rechte des Käufers

Sollten an einem Neuwagen Sachmängel festgestellt werden, so kann dafür der Verkäufer in die Pflicht genommen werden. Diese Pflicht erlischt auch nicht bei einem Weiterverkauf des Neuwagens, sondern wird an den neuen Besitzer übertragen. Allerdings gilt diese Verpflichtung nur bis zu zwei Jahren nach dem Kauf des Neuwagens. Zuerst hat der Käufer Anrecht auf eine Ausbesserung des Fehlers. Dies kann durch kostenlose Nachbesserung der Mängel erfolgen. Alternativ kann der Verkäufer ein mängelfreies Ersatzexemplar liefern. Bei der Nachbesserung besteht ein Anrecht auf Originalersatzteile, der Verkäufer trägt alle anfallenden Kosten einschließlich Fahrtkosten, jedoch nicht die Kosten für einen Mietwagen oder Verdienstausfälle. Bei Verschulden des Verkäufers kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Sollte der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllen, etwa indem der Schaden auch nach der Nachbesserung auftritt oder er sich weigert, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt muss allerdings der Verbrauchsvorteil ausgeglichen werden, die durch die Fahrzeugnutzung erworbenen Vorteile werden also vom rückerstatteten Kaufpreis abgezogen. Bei einer Kaufpreisminderung wird der Verkäufer verpflichtet, die Minderung des Wertes an den Verkäufer zurückzuzahlen. Die exakten Summen müssen durch Sachverständige bestimmt und nicht selten vor Gericht erstritten werden.

Recht bekommen bei Problemen mit dem Neuwagen

Bestehen Probleme mit dem Neuwagen, so zeigen sich viele Autohändler kulant und bemühen sich, die bestehenden Mängel auszugleichen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, bedarf es eines starken Partners.

Stefan Rößing-Wilting ist als Anwalt für Verkehrsrecht in Rhede und Anwalt für Verkehrsrecht in Bocholt eingetragen und hat schon zahlreichen Käufern von Neuwagen zu ihrem Recht verholfen. Bei der Suche nach einem Anwalt in Rhede ist die Kanzlei Rößing-Wilting die erste Adresse.